Ausphasung von Lampen 2021: Das sollten Sie beachten!

Die Verordnung 2019/2015/EU der Europäischen Union unterbindet zukünftig die Produktion von einigen Energiesparlampen, R7s- sowie Niedervolt-Halogenlampen, sodass nur noch Restbestände verkauft werden dürfen. Alles, was Sie darüber wissen müssen und wie Sie sich vorbereiten können, erklären wir Ihnen in diesem Blogeintrag.

Energiesparlampen vor türkisem Hintergrund Energiesparlampen vor türkisem Hintergrund
Achtung! Viele Leuchtstofflampen dürfen nicht mehr produziert werden. (AdobeStock/Wasan)

Wann werden Energiesparlampen aus dem Handel entfernt?

Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union werden seit dem 1. September 2021 keine neuen Energiesparlampen mit integriertem Vorschaltgerät (zum Beispiel solche mit E14- oder E27-Sockel) mehr produziert. Alte Lampen können immer noch verkauft werden, der Bestand reduziert sich somit aber stetig. Sollten Sie gerade auf der Suche nach neuen CFL-Leuchtmitteln sein, empfehlen wir Ihnen, zu LED-Energiesparlampen zu wechseln. Welche Vorteile das hat, erklären wir Ihnen in einem späteren Kapitel. Bitte beachten Sie: Energiesparlampen mit externem Vorschaltgerät werden weiterhin im Handel zu erwerben sein – eine Ausphasung dieser Produkte ist bislang auch noch nicht angedacht.

Ebenfalls betroffen vom Verbot: R7s, GU4, GU5.3, G53, T12 und T2

Nicht nur Energiesparlampen lässt die EU seit dem 1. September 2021 auslaufen, insgesamt bezieht sich die Regulierung noch auf drei weitere Leuchtmittel:

  • R7s-Halogenlampen mit einer Leuchtkraft über 2.700 lm (in etwa 140 W)
  • Niedervolt-Halogenlampen: GU4, GU5.3 und G53 mit Reflektor und einem Abstrahlwinkel von über 10 Grad
  • Leuchtstoffröhren: T12 und T2

Auch bei diesen Lampen wird seit Anfang September 2021 nur noch der Restbestand verkauft. Genau wie bei den Energiesparlampen gibt es aber auch hier effiziente LED-Alternativen, durch die Sie profitieren können.

Anbei finden Sie eine Übersicht über alle Leuchtmittel, die in absehbarer Zukunft aus dem Handel verschwinden werden:

Lampe Energiesparlampen / CFL R7s-Halogenlampen T2-, T12-Leuchtstoffröhren GU4-, GU5.3-, G53-Strahler T8-Leuchtstoffröhre

G4-, GY6.35-, G9-Stiftsockellampen

Bedingung inkl. integriertem Vorschaltgerät >2.700 lm (ca. 140 W) - mit Reflektor und Abstrahlwinkel >10° 600 mm, 1.200 mm, 1.500 mm -
Ausphasung 1. September 2021 1. September 2021 1. September 2021 1. September 2021 1. September 2023 1. September 2023

Unsere LED-Alternativen:

Eine LED-Alternative für Ihre alte Energiesparlampe zu finden, ist nicht schwer: Sie können sich einfach eine gewöhnliche LED-Lampe kaufen – in matt, wenn Sie das Licht 1:1 nachstellen möchten. Auch für die anderen Lampen, die ausgephast werden, gibt es den perfekten Ersatz. Einige der passenden Produktgruppen, finden Sie hier: 

Ausnahmen

Es gibt auch Leuchtmittel, die zwar in eine der betroffenen Kategorien fallen, jedoch als Ausnahme gelten. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Notbeleuchtung
  • Batteriebetriebene Lichtquellen
  • Leuchten mit austauschbarer Lichtquelle
  • Kunstgegenstände

Eine komplette Liste der Ausnahmen finden Sie in der Datenbank des EUR-Lex (Anhang III - Ausnahmen).

Ausblick: Welche Lampenarten werden in Zukunft aus dem Handel entfernt?

EnergielabelEnergielabel
Am 1. September 2021 wurde ebenfalls ein neues Energielabel eingeführt. (AdobeStock/splitov27)

Der letzte Stichtag für die traditionellen Leuchtmittel war der 1. September 2023. Ab diesem Datum dürfen einige beliebte Lampen nicht mehr neu in den Handel kommen. Zum Beispiel wird die Produktion von T8-Leuchtstoffröhren mit den Längen 600 mm, 1.200 mm sowie 1.500 mm eingestellt. Ausserdem wurden Stiftsockellampen für G4-, GY6.35- und G9-Fassungen ausgephast. Welche weiteren Leuchtmittel in Zukunft vom Markt weichen müssen, kann man schlecht vorhersehen. Im Zuge von Umweltschutz und dem Ausbau der Nachhaltigkeit werden aber bestimmt noch weitere dazukommen. In der Schweiz sind beispielsweise jetzt bereits sämtliche Halogenlampen verboten.  

Sie müssen sich diesen Tag jedoch nicht unbedingt rot im Kalender markieren: Wie bei den anderen Leuchtmitteln auch, gibt es für diese Lampen LED-Alternativen, die Ihnen nicht nur einen grossen Teil Ihrer Energiekosten sparen können, sondern auch wesentlich länger halten als herkömmliche Produkte. So entlasten Sie nicht nur äusserst effizient Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt, da weniger Müll

Wieso werden Energiesparlampen und andere Leuchtmittel aus dem Handel entfernt?

Durch die Ökodesign-Richtline möchte die Europäische Union die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 deutlich verringern. Hierfür werden verschiedene Massnahmen ergriffen. Unter anderem wird es so unterbunden, dass ineffiziente Lampen im Handel erscheinen. Die Europäische Union möchte somit bis zum Zieljahr jährlich rund 167 Terawattstunden Energie einsparen. Dies entspricht ungefähr dem jährlichen Energieverbrauch von Dänemark.

In diesem Zuge wird auch auf ein neues Energielabel gewechselt: anstatt von D bis A++ wird die Energieeffizienz eines elektronischen Gerätes oder Leuchtmittels von G bis A gemessen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Blogeintrag Das neue Energielabel 2021 - Was hat sich verändert?

LED – die effiziente Alternative für herkömmliche Lampen

Wie oben bereits beschrieben, gibt es für jedes Leuchtmittel, dass seit dem 21. September 2021 nicht mehr produziert wird, eine LED-Alternative. Diese spenden nicht nur ein qualitativ gleichwertiges Licht, sondern kommen auch mit einer besonders hohen Energieeffizienz daher: So können Sie mit LED-Strahlern zum Beispiel bis zu 90 % Energiekosten im Vergleich zu herkömmlichen Halogen-Strahlern sparen. Der Wechsel birgt ausschliesslich Vorteile. Er ist zudem in vielen Fällen äusserst simpel: E27- oder E14-Energiesparlampen können Sie einfach durch eine LED-Lampe mit dem gleichen Sockel austauschen. 

Anbei finden Sie eine kleine Auflistung an LED-Alternativen, die Ihre alten Lampen ersetzen können. Wenn Sie sich für eine Produktgruppe interessieren, klicken Sie einfach auf den Button unter dem Bild.

Was muss ich beim Wechsel von herkömmlichen Leuchtmitteln auf LEDs beachten?

Die meisten LEDs können direkt durch Ihre alten Leuchtmittel ersetzt werden. Ein paar Dinge sollten Sie dennoch beachten:

Stellen Sie sicher, dass Sie Lampen mit dem gleichen Farbcode und Lumenwert verwenden: Dies ist besonders dann wichtig, wenn Sie mit Ihrer neuen LED die gleiche Lichtfarbe und Lichtintensität erschaffen möchten, wie mit Ihrer alten Lampe. Den Farbcode finden Sie stets im Titel eines jeden Produkts, er sieht zum Beispiel wie folgt aus „927“. Die erste Ziffer bezeichnet hierbei die Farbwiedergabe der Lampe – 9 steht für einen CRI von 90-99 Ra. Die letzten zwei Ziffern kennzeichnen die Farbtemperatur: 27 steht für 2.700 K – also „Extra Warmweiss“. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Blogeintrag: Die Wahl der richtigen Farbtemperatur. Den Lumenwert einer jeden Lampe finden Sie bei uns im Webshop in dessen technischen Informationen.

Vergleichen Sie zudem vor dem Kauf einer neuen LED stets die Dimensionen Ihrer alten und neuen Lampe. LED-Leuchtmittel tendieren dazu, ein wenig grösser zu sein als herkömmliche Produkte. Das liegt daran, dass in ihnen mehr Elektronik verbaut ist.

Dies wiederum ist übrigens ein entscheidender Grund dafür, dass Sie LED-Lampen nicht im Hausmüll entsorgen sollten: Sie enthalten zwar keine giftigen Inhaltsstoffe, können aber wunderbar recycelt werden und gehören deshalb auf einen Wertstoffhof.

LED-Lampen ersetzen herkömmliche Leuchtmittel meistens 1:1LED-Lampen ersetzen herkömmliche Leuchtmittel meistens 1:1
LED-Lampen ersetzen herkömmliche Leuchtmittel meistens 1:1. (AdobeStock/Kara)

 

Weitere interessante Informationen sowie exklusive Angebote schicken wir Ihnen gerne per Mail!
Abonnieren Sie unseren NEWSLETTER und profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen: