Förderung von LED-Beleuchtung in der Schweiz

Was viele nicht wissen: LED-Beleuchtung wird in vielen Fällen staatlich gefördert. Diese Förderung gilt sowohl für Innen-, als auch für Aussen- und Sportanlagenbeleuchtung. Denn durch LEDs kann ein Grossteil an Energie eingespart werden – davon profitiert auch die Umwelt. Wir geben einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen.

Arbeitsplatz aus der Vogelperspektive Arbeitsplatz aus der Vogelperspektive
Jetzt Förderung beantragen und zu LED wechseln (iStock/Jirapong Manustrong)

Das Wichtigste auf einen Blick: 

 

  • LED-Förderung im Zweckbau durch effeLED3.0
  • LED-Förderung von Sportanlagen durch effeSPORT
  • Förderung von Hallenbeleuchtung durch die Ausschreibung ProKilowatt

effeLED3.0: LED-Förderung im Zweckbau

Ziel des Förderprogramms ist die Einsparung von mindestens 118.5 Millionen kWh Energie. Das soll erreicht werden durch energieeffiziente Lichtlösungen, wie LEDs. 

effeLED3.0 wird vom Bundesamt für Energie finanziert und wurde initiiert vom FVB, dem Fachverband der Beleuchtungsindustrie in der Schweiz. Das Programm ist Teil der Ausschreibung ProKilowatt. Durch professionelle Lichtplaner und energieeffiziente LED-Systeme wird die Beleuchtung besonders zielgerichtet installiert. Die Fördermittel sollen den Mehraufwand für die Investition abdecken und werden nach einer mehrstufigen Qualitätskontrolle vergeben.

 

Hinweis: BeleuchtungDirekt führt keine Beratung zur Förderung aus - bitte wenden Sie sich diesbezüglich an offizielle Stellen.

Die Vorteile:

  • bis zu 30.000 Fr. finanzielle Unterstützung
  • 50 bis 90 % Stromkosteneinsparung
  • kostenlose Beratung und Dienstleistungen durch Lichtexperten
  • zusätzliche Fördergelder mit Sensoren
  • den Nachweis von effeLED3.0 können Sie auch für Ihren Minergie®-Antrag nutzen

Die zu erfüllenden Rahmenbedingungen:

  • Projektstandort in der Schweiz
  • Zweckbauten (Büro, Schule, Sport, Verkauf, Pflege, Industrie, Parkfläche etc.)
  • Die Gültigkeitsdauer des Programms ist bis 31. Dezember 2024 beschränkt.
  • die beleuchtete Nutzfläche beträgt mindestens 2.000 m²
  • vorhandene Lichtanlage wird ausgetauscht
  • Energienachweis SIA 387/4
  • SN1246-1 “Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen” muss eingehalten werden

Linktipps

Erleuchtete Glühlampe: TippAuf der Homepage von effeLED3.0 finden Sie weitere Informationen, praktische Checklisten zum Download und hilfreiche Energiesparrechner für Ihr Einsparpotenzial.

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effeSPORT: Förderung von Sportanlagen

Der FVB fördert mit dem nationalen Programm effeSPORT auch die Modernisierung von Beleuchtungen von Sportanlagen. Der Ersatz von herkömmlichen Lichtstrahlern durch LED wird mit einem Betrag von 70 bis 350 Fr. pro Leuchte entschädigt. Neben effeSPORT-Förderbeiträgen an die Beleuchtungssanierung auf Sportplätzen und in Stadien dürfen zusätzliche Förderbeiträge von Dritten im Rahmen der Sportförderung (z.B. Swisslos, Lotterie Romande, Sport-Toto etc.) bezogen werden. 

Die Vorteile:

  • Weniger Reklamationen wegen störendem Streulicht (Lichtverschmutzung)
  • verbesserte Lichtqualität durch LEDs bei geringerem Strombedarf
  • intelligente Lichtsteuerung mit Dimmstufen, die sich je nach Verkehrsaufkommen anpassen
  • Ein- und Ausschalten nach Bedarf durch Dämmerungsschalter oder Zeiteinstellung nach Kalender
  • Spielfelder müssen nicht mehr durch Personal vorzeitig beleuchtet werden

Linktipp

Auf der Homepage von effeLED3.0 finden Sie weitere Informationen, praktische Checklisten zum Download und hilfreiche Energiesparrechner für Ihr Einsparpotenzial.

Fünf Schritte zu den effeLED Fördergeldern

1. Basis Check

Sie kontrollieren, ob Ihr Projekt die effeLED Grundanforderungen erfüllt.

2. Registrieren

Wenn Sie alle Fragen der Checkliste mit JA beantworten konnten, gelangen Sie zur Gebäuderegistrierung. Spätestens drei Monate nach der Registrierung ergänzen Sie diese durch den Upload folgender Unterlagen:

3. Energienachweis

Spätestens drei Monate nach der Registrierung ergänzen Sie diese durch den Upload folgender Unterlagen:

  • Energienachweis SIA 387/4*)
  • Grundrisspläne
  • Investitionskosten
  • Datenblätter der eingesetzten Leuchten 

4. Fertigstellung

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind un die Beleuchtung im Betrieb ist (spätestens bis 31. Dezember 2024), gibt der Anztragsteller die Fertigstellung des Projektes bekannt.

5. Lichtcheck

Mit einem Lichtcheck vor Ort überprüft der Experte von effeLED die konkrete Umsetzung der Installtion gemäss Energienachweis. Nach erfolgreichem Lichtcheck kann der Antragsteller die zugesprochenen Fördermittel in Rechnung stellen.

*) Link zum Online-Berechnungs-Tool nach der Registrierung, andere Nachweistools auf Anfrage (ReluxEnergy, www.lighttool.ch)

Förderung von Hallenbeleuchtung

Die Schweizerische Agentur für Energieeffizienz unterstützt mit dem nationalen Förderprogramm BELHallen Plus den Umstieg auf LED-Beleuchtung für Hallen, wodurch die Energieeffizienz gesteigert werden soll. Die wettbewerbliche Ausschreibung läuft von 2018 bis 2020 und trägt den Namen ProKilowatt. Hier wird nicht nur finanziell unterstützt, auch fachlicher Support ist Teil des Programms, sodass die Lichtanlage so effizient wie möglich gestaltet werden kann. So können jedes Jahr bis zu 3,15 Millionen KWh an Energie eingespart werden – das bringt nicht nur eine hohe Kostenersparnis und einen schnellen Return on Investment durch LED, sondern kommt auch der Umwelt zugute.

 

Der Förderbeitrag liegt zwischen 15-25 % der Kosten für die neue Beleuchtung. Dabei muss gewährleistet werden, dass die neue Lichtlösung 40-70 % weniger Strom verbraucht, als Ihre jetzige Anlage. Voraussetzung ist, dass Sie eine Halle in der Schweiz haben, die eine Grösse von über 2.000 m² hat. Nach erfolgreicher Anmeldung erfolgt die Lichtplanung durch eine professionelle Firma. Die Planung wird gemäss EN 12464-1 durchgeführt. Die eingesetzten LEDs sollten eine Lichtausbeute von mindestens 120 lm/W haben. Nach Umsetzung der Erneuerung der Lichtanlage, wird durch die beauftragte Firma und einen Experten des Programms der Energienachweis erstellst. Fällt die Kontrolle positiv aus, wird auf Basis der Höhe der erreichten Energieeinsparungen der Prozentsatz des Förderbeitrags festgesetzt.

Linktipp

Detaillierte Informationen und Links zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten von BELHallen Plus.

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